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Kirchenwahl 2025

 |  Martin Eisele-Remppis  |  Aktuelles
Kirchenwahl-2025

Am 30. November 2025 werden in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg die Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte gewählt.

Das heißt, dass in rund 1.000 Gemeinden gewählt wird. Außerdem werden 90 Landessynodale gewählt, also diejenigen, die für die Landeskirche Grundsatzentscheidungen treffen. Über 8.000 Kirchengemeinderatsmitglieder werden für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt – und in Obertürkheim und Uhlbach werden unsere Kirchengemeinderatsmitglieder gewählt.

Wer darf wählen? Wer ist wählbar?
Wählen dürfen Gemeindemitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben. Also auch unsere Jugendlichen! Gewählt werden können alle wahlberechtigten Mitglieder einer Kirchengemeinde, die am 30. November 2025 das 18. Lebensjahr vollendet haben. Alle wahlberechtigten Mitglieder einer Kirchengemeinde bekommen die Wahlunterlagen für die Synodal- und Kirchengemeinderatswahl zugesandt – auch die Briefwahlunterlagen.

Am 30. November können alle Wahlberechtigten ihre Stimme im Wahllokal der örtlichen Kirchengemeinde abgeben.
In Uhlbach wird im Gemeindehaus gewählt zwischen 10.30 Uhr (Gottesdienstende) bis 16 Uhr.
In Obertürkheim wird im Forum G gewählt zwischen 12 Uhr (Gottesdienstende) bis 16 Uhr.